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Führerschein und Alter:
Der Fahrzeugmieter muß zu Beginn des
Mietvertrages für das Mieten der Fahrzeuges aus
der Gruppe B, C, D oder E das 25. Lebensjahr und
für Fahrzeuges aus der Gruppe F, G oder H das
28. Lebensjahr vollendet haben.
Mietdauer:
Die mindest Mietdauer beträgt ein Tag. Für
langzeit Mieter werden spezielle Preise
angeboten.
Zahlungskonditionen:
Der volle Mietpreis ist bei Übergabe des
Fahrzeuges fällig und ist in Bar oder mit
Kreditkarte zu bezahlen. Weiterhin wird eine
Kaution in Form eines Kreditkartenbeleges
erhoben.
Nach Rückgabe des Fahrzeuges und Durchführung
der üblichen Fahrzeugkontrolle wird der
Kreditkartenbeleg storniert an den Kunden
zurückerstattet.
VERSICHERUNG:
Der Versicherungsbeitrag für Fahrzeuge aus der
Gruppe B, C, D oder E beträgt pro Tag 10,- DM
und für Fahrzeuge aus der Gruppe F, G oder H pro
Tag 15,- DM. Autoreifen-, Fensterscheiben- und
Scheinwerferschäden und Wagenheberdiebstahl sind
aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bedingungen für den Versicherungsschutz:
Die
Fahrzeuge dürfen nicht unter Alkohol- oder
Drogeneinfluß gefahren oder die gesetzlich
vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen
überschritten werden. In dem Fall erlöscht der
Versicherungschutz, und die eintretenden Schäden
und die durch den Fahrzeugausfall enstehenden
Kosten sind in voller Höhe von dem Mieter zu
tragen. |